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   LAG Düsseldorf, 07.08.2019 - 7 Sa 764/18   

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LAG Düsseldorf, 07.08.2019 - 7 Sa 764/18 (https://dejure.org/2019,63131)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.08.2019 - 7 Sa 764/18 (https://dejure.org/2019,63131)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. August 2019 - 7 Sa 764/18 (https://dejure.org/2019,63131)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 186/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2019 - 7 Sa 764/18
    Er ist eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 InsO, wenn eine geplante Betriebsänderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durchgeführt wird (BAG 04.12.2002 - 10 AZR 16/02, Rn. 26; BAG 30.05.2006 - 1 AZR 25/05, Rn. 11; BAG 07.11.2017 - 1 AZR 186/16 Rn. 17).

    Ihre Umsetzung erfolgt, sobald der Unternehmer unumkehrbare Maßnahmen zur Auflösung der betrieblichen Organisation ergreift (BAG 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 Rn. 22; BAG 18.07.2017 - 1 AZR 546/15, Rn. 38; BAG 07.11.2017 a.a.O. Rn. 21).

    Solche Umstände rechtlicher oder tatsächlicher Art sind allenfalls der Anlass für eine Betriebsänderung, nicht die Betriebsänderung "an sich" oder der Beginn ihrer Durchführung (BAG 07.11.2017 a.a.O. Rn. 23 a.E.).

    Entscheidend ist nämlich, ob es insoweit für Verhandlungen mit den Personalvertretungen Handlungsalternativen gab, was sich auch aus zeitlichen Aspekten ergeben kann (vgl. dazu BAG 07.11.2017 a.a.O. Rn. 26 a.E.).

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2019 - 7 Sa 764/18
    Ihre Umsetzung erfolgt, sobald der Unternehmer unumkehrbare Maßnahmen zur Auflösung der betrieblichen Organisation ergreift (BAG 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 Rn. 22; BAG 18.07.2017 - 1 AZR 546/15, Rn. 38; BAG 07.11.2017 a.a.O. Rn. 21).

    Der Beschluss, die Geschäftstätigkeit einzustellen, ist dabei noch nicht der Beginn der Durchführung der Betriebsstilllegung (BAG 14.04.2015 a.a.O. Rn. 24).

    Anders ist dies dann zu sehen, wenn ein Arbeitgeber - etwa durch die Veräußerung von Betriebsmitteln - bereits mit der Auflösung der betrieblichen Organisation beginnt (BAG 14.04.2015 a.a.O. Rn. 26; BAG 18.07.2017 a.a.O. Rn. 40).

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2019 - 7 Sa 764/18
    Ihre Umsetzung erfolgt, sobald der Unternehmer unumkehrbare Maßnahmen zur Auflösung der betrieblichen Organisation ergreift (BAG 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 Rn. 22; BAG 18.07.2017 - 1 AZR 546/15, Rn. 38; BAG 07.11.2017 a.a.O. Rn. 21).

    Anders ist dies dann zu sehen, wenn ein Arbeitgeber - etwa durch die Veräußerung von Betriebsmitteln - bereits mit der Auflösung der betrieblichen Organisation beginnt (BAG 14.04.2015 a.a.O. Rn. 26; BAG 18.07.2017 a.a.O. Rn. 40).

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2019 - 7 Sa 764/18
    Zeigt der Insolvenzverwalter Neumasseunzulänglichkeit an, so können auch Neumassegläubiger ihre Ansprüche nur noch im Wege der Feststellungsklage verfolgen (vgl. BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 -, juris, Rn. 13).

    Beruft sich der Arbeitnehmer auf eine vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit iSv. §§ 53, 55 InsO oder eine Neumasseverbindlichkeit nach § 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 InsO, ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich in Wirklichkeit um eine Insolvenzforderung oder eine Altmasseverbindlichkeit handelt (BAG 23.03.2017 - 6 AZR 264/16, Rn. 13).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2019 - 7 Sa 764/18
    Er ist eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 InsO, wenn eine geplante Betriebsänderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durchgeführt wird (BAG 04.12.2002 - 10 AZR 16/02, Rn. 26; BAG 30.05.2006 - 1 AZR 25/05, Rn. 11; BAG 07.11.2017 - 1 AZR 186/16 Rn. 17).

    Maßgeblich ist insoweit die zeitliche Abfolge (BAG 30.05.2006 a.a.O. Rn. 12 f.).

  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2018 - 11 Ca 886/18
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2019 - 7 Sa 764/18
    I.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.06.2018 - 11 Ca 886/18 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt zuletzt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.06.2018 - 11 Ca 886/18 - teilweise abzuändern und.

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2019 - 7 Sa 764/18
    Es kam insoweit nicht darauf an, ob im konkreten Fall angesichts der tariflich aufgeteilten Organisation und Zuständigkeit von PV Cockpit und PV Kabine bei unterschiedlichem Verhandlungsstand die vorherige Kündigung der Piloten im Verhältnis zu dem Kabinenpersonal alleine den unumkehrbaren Beginn der Betriebsänderung darstellen kann, wofür in Bezug auf die Betriebsänderung - anders als betreffend die Konsultation gemäß § 17 Abs. 2 KSchG, die sich auf die Kündigung bezieht - durchaus etwas spricht (vgl. insoweit zur Kündigung der leitenden Angestellten BAG 04.06.2003 - 10 AZR 586/02 Rn. 37f.).
  • BGH, 03.07.2014 - IX ZR 261/12

    Aufnahme des durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Prozesses: Feststellung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2019 - 7 Sa 764/18
    Die dafür erforderliche und nicht abdingbare Zulässigkeitsvoraussetzung, nämlich die Durchführung des insolvenzrechtlichen Feststellungsverfahrens (vgl. dazu BGH v. 03.07.2014 - IX ZR 261/12 - Rn. 10), ist nicht gegeben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.12.2017 - 6 TaBVGa 1484/17

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren - Unterlassungsverfügung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2019 - 7 Sa 764/18
    Das LAG Berlin-Brandenburg wies mit Beschluss vom 08.12.2017 - 6 TaBVGa 1484/17 - (Vorinstanz ArbG C., Beschluss vom 02.11.2017 - 3 BVGa 13035/17) das Begehren der PV Kabine zurück, weitere Informationen von der Schuldnerin zu erlangen; die PV Kabine sei jedenfalls seit Einsichtnahme in den Datenraum am 21.11.2017 hinreichend informiert gewesen.
  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 16/02

    Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2019 - 7 Sa 764/18
    Er ist eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 InsO, wenn eine geplante Betriebsänderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durchgeführt wird (BAG 04.12.2002 - 10 AZR 16/02, Rn. 26; BAG 30.05.2006 - 1 AZR 25/05, Rn. 11; BAG 07.11.2017 - 1 AZR 186/16 Rn. 17).
  • ArbG Berlin, 21.12.2017 - 41 BV 13752/17

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für den Antrag auf gerichtliche Zustimmung zur

  • BGH, 29.04.2004 - IX ZR 141/03

    Begriff der Neumasseverbindlichkeit

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2019 - 12 Sa 631/18

    Flugbetrieb: Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenz - Betriebsübergang -

  • LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 586/18

    Betriebsteilübergang und identitätswahrende Fortführung der wirtschaftlichen

  • LAG Düsseldorf, 15.03.2019 - 6 Sa 587/18

    Keine identifizierbare wirtschaftliche und organisatorische Einheit bei einzelnen

  • LAG Düsseldorf, 21.06.2019 - 10 Sa 591/18

    Muss-Angaben in Massenentlassungsanzeigen

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